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Es werde Licht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen: Version 06_2020

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Lieferbedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen liegen allen Lieferungen und Leistungen der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Bestandteil des Vertrages, weder durch Auftragsannahme noch fehlenden Widerspruchs.

(2) Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten gegenüber Unternehmen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) können im Einzelfall vereinbart werden und haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Diese werden erst wirksam durch den Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder einer schriftlichen Bestätigung durch Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH. Die dabei vereinbarten Regelungen werden dann durch unsere hier vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen ergänzt.

§ 2 Angebot – Bestellung – Vertragsschluss

(1) Alle Angebote und Angaben von Lieferzeiten gelten als freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein verbindlicher Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn der Auftrag/Bestellung bei Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH eingegangen ist und schriftlich bestätigt wurde.

(3) Alle Angaben wie z. B. Farbe, Abmessungen, Beschaffenheit oder Materialqualität gilt, wie in der Auftragsbetätigung angegeben, als verbindlich. Die Prüfung dieser Angaben erfolgt durch den Auftraggeber. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe behalten wir uns vor, sofern diese im Rahmen des Zumutbaren liegen. Bei Abweichungen von der Bestellung, gleich aus welchem Grund, obliegt die Prüfung der Angaben dem Auftraggeber.

(4) Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Fotomontagen sowie Maß und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(5) Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktions- & Rohdaten etc..

(6) Für Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Auftraggeber über.

(7) Sämtliche Druckdaten hat der Auftraggeber in den von uns genannten Dateiformaten auf seine Kosten und sein Risiko an uns zu übermitteln. Insbesondere ist der Auftraggeber für die Vollständigkeit und Richtigkeit der uns zugeleiteten Daten ausschließlich alleine verantwortlich. Eine Prüfung der vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten übermittelten Daten erfolgt nicht. Für die Druckqualität gelieferter Daten übernehmen wir keine Haftung. Im Zweifel kann der Auftraggeber einen kostenpflichtigen Andruck/Probedruck bestellen.

(8) Nach der Erteilung einer Druckfreigabe durch den Auftraggeber können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.

(9) Bei Werbeanlagen oder sonstigen Werken, welche einschließlich Montage angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten: Die niederspannungsseitige Installation, die Gerüststellung oder evtl. Hebezeuge, etwaige Leistungen anderer Gewerke, wie z.B. Maurer-, Verputz- oder Abdichtungsarbeiten, die Kosten für einen Standsicherheitsnachweis, Entsorgungskosten, statische Berechnungen und Nachweise, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind

§ 4 Lieferzeit, -verzug, höhere Gewalt

(1) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH ausdrücklich, schriftlich bestätigt wurden.

(2) Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen und/oder Dienstleistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, bzw. Druckdaten, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Rechte aus § 376 HGB kann der Auftraggeber nur dann ausüben, wenn der Lieferverzug von Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH zu vertreten ist. Eine Umkehr der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

(3) Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Terrorismus, Sabotage, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH liegen, zurückzuführen, so ist die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH  während der Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten befreit und die Lieferzeit verlängert sich angemessen. Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH wird dem Auftraggeber von derartigen Umständen baldmöglichst informieren. Sofern die Dauer des Ereignisses einen Zeitraum von 6 Monaten überschreitet, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Darüberhinausgehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

(5) Kommt Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH.

Der Besteller ist berechtigt, den jeweiligen Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen Der Auftraggeber tritt alle Forderungen und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist, in Höhe des Kaufpreises einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer hiermit an Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH ab, diese nimmt die Abtretung hiermit an. Im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen und die jeweilige Forderung selbst einzuziehen.

§ 6 Gefahrübergang, Lieferumfang, nicht abgerufene Ware

(1) Wenn nicht in der Auftragsbestätigung anderes vereinbart, ist „Lieferung ab Werk“ vereinbart.

(2) Sollte eine „frachtfreie“ Lieferung vereinbart sein, geht die Gefahr auf den Besteller:

a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage über, wenn die Liefersache zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Eine Versicherung gegen Transportrisiken erfolgt nur auf ausdrückliche, schriftliche Anweisung des Bestellers auf seine Kosten.

b) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme im eigenen Betrieb oder an dem in der Auftragsbetätigung genannten Aufstellungsort über.

(3) Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn oder die Durchführung der Aufstellung oder Montage oder die Übernahme im eigenen Betrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt.

(4) Nicht abgerufene Ware kann, nach Aufforderung zum Abruf, unter angemessener Fristsetzung, nach Ablauf der gesetzten Frist verwertet oder entsorgt werden.

(5) An den vom Auftraggeber angelieferten Muster, Entwürfe, Rohmaterialien und sonstigen gestellten Gegenständen behält sich Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH ein Zurückbehaltungsrecht, bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, vor.

(6) Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und für den Besteller zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

(7) Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterung. Etwaige entstehende Kosten trägt der Auftragnehmer.

§ 7 Gewährleistung / Haftung

(1) Sämtliche Mängelansprüche setzen die nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten voraus.

(2) Sofern ein Mangel der gelieferten Sache vorliegt, ist Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH wahlweise zur Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Sollte die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden sein, trägt der Besteller alle Kosten für etwaigen entstehenden Mehraufwand.

(3) Der Besteller kann den Rücktritt oder Minderung erst dann verlangen, wenn die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehlgeschlagen ist.

(4) Natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

(5) Unerhebliche Abweichungen lt. §2 Abs. 3 stellen keine Mängel der gelieferten Sache dar.

(6) Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

(8) Soweit Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH Waren nach den vom Besteller vorgegebenen Konstruktionen oder sonstigen Vorgaben liefert, haftet der Besteller für jegliche Verletzung gewerblicher Schutzrechte und sonstiger Rechte Dritter. Sofern gegen Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH Ansprüche daraus erhoben werden, hat der Besteller die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH von sämtlichen Kosten und Aufwendungen freizustellen. Der Besteller verpflichtet sich, auf erstmaliges Verlangen der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH für die in Höhe der zu erwartenden Freistellungsansprüche, Sicherheit zu stellen.

(9) Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH haftet in keinem Fall für vom Auftraggeber überlassene Muster, Vorlagen, Pläne oder Daten, insbesondere Datenträger.

 § 8 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise sind Nettopreise zzgl. ges. Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% und gelten ab Werk. Fracht, Verpackung, Versicherung und etwaige Versandkosten sind nicht enthalten, außer diese Kosten wurden ausdrücklich angeboten und bestätigt.

(2) Nur die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferbestandteile gehören zum Lieferumfang.

(3) Bei verspäteter oder fehlender Datenlieferung oder verspäteter Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber entstehende Mehrkosten, können dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden und setzen die vereinbarten Lieferfristen außer Kraft.  

(4) Als Zahlungsbedingung gilt, wenn nicht anders vereinbart, die Fälligkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug.  Der Auftraggeber gerät, mit Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungstellung, automatisch in Verzug.

 (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH anerkannt sind.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des

Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutz Grundverordnung, im Umgang mit

personenbezogenen Daten und diese ausschließlich für die Vertragserfüllung zu erheben, zu

verarbeiten oder zu speichern.

Personenbezogene Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, soweit keine

gesetzliche Verpflichtung des Auftraggebers hierzu besteht.

(2) Belegexemplare der Aufträge dürfen von Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH als Qualitätsmuster für Werbezwecke auch auf Messen und Ausstellungen verwendet werden.

(3) Der Besteller gewährt der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH das Recht Fotos und Beschreibungen des Projektes zu Werbezwecken auf seiner Internetseite und in sozialen Netzwerken uneingeschränkt zu verwenden, es sei denn es wird bei der Auftragserteilung ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist das für Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH zuständige Gericht. Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers, Klage zu erheben.

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden „Allgemeinen Einkaufsbedingungen“ (im Folgetext „AEB“) gelten für alle Lieferanten und Dienstleister (im Folgetext „Lieferant“), die mit der Blauen Erdbeere Werbetechnik GmbH in Geschäftsbeziehung stehen.

Diese gelten sowohl für die Lieferung von beweglichen Sachen als auch die Erbringung jeglicher Art von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob der Lieferant die Leistung selbst erbringt oder wiederum bei anderen Anbietern einkauft. Die Einkaufsbedingungen beschränken sich auf Unternehmer nach § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Institutionen.

(2) Es gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen. Diesen entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden ausschließlich nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH ihre ausdrückliche Zustimmung in schriftlicher Form erteilt hat. Eine Annahme ohne Vorbehalt von Lieferungen und Leistungen durch die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH stellt keine Anerkennung von Allgemeinen Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen des Lieferanten dar.

(3) Vorrangig vor diesen AEB stehen alle im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarungen mit Lieferanten (einschließlich Nebenabreden und Änderungen). Diese müssen zu ihrer Wirksamkeit in schriftlicher Form eines Vertrages abgeschlossen worden sein. Die in diesem Vertag ungeregelten Bestimmungen werden durch die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Blauen Erdbeere Werbetechnik GmbH ergänzt.    

(4) Die AEB gelten als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge für Lieferungen und Leistungen mit dem Lieferanten, ohne dass es einen weiteren Hinweis darauf bedarf.

§ 2 Bestellungen – Vertragsabschluss

(1) Nur schriftlich bestätigte oder schriftlich erteilte Bestellungen der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH sind verbindlich. Lieferungen und Leistungen, für die keine schriftlichen Bestellungen oder eine schriftlich bestätigte Auftragsbestätigung des Lieferanten vorliegen, werden nicht als verbindlich anerkannt. Die einfache Übermittlung einer Auftragsbestätigung stellt keinen Vertragsabschluss dar.

(2) Das Angebot des Lieferanten ist gemäß der Anfrage zu erstellen. Insbesondere im Bezug auf Art und Material der Ausführung. Der Lieferant hat im Angebot ausdrücklich auf etwaige Abweichungen hinzuweisen. Das Erstellen von Kostenvoranschlägen oder Angeboten hat unentgeltlich für Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH zu erfolgen, außer es wurde zuvor ein schriftlicher Auftrag lt. §2 (1) zur Erstellung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlags erteilt.

(3) Eine schriftliche Bestellung der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH ist nach Zugang schriftlich durch Brief oder E-Mail innerhalb von 7 Tagen vom Lieferanten mittels einer Auftragsbestätigung zu bestätigen. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die mit der Bestellung übereinstimmende Auftragsbestätigung eingegangen ist. Eine nach Ablauf der genannten Annahmefrist von 7 Tagen eingehende Auftragsbestätigung gilt als neues Angebot gem. § 150 Abs. 2 BGB und berechtigt die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH von der Bestellung zurückzutreten bzw. die Bestellung erneut zu schriftlich zu bestätigen.

(4) Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen, insbesondere bei Änderungen nach der Auftragserteilung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer schriftlichen Bestätigung durch Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH.

§ 3 Lieferung – Gefahrübergang – Lieferzeit

(1) Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Vorzeitige Lieferungen sind nur mit Zustimmung von Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH zulässig.

(2) Eine Leistung (z. B. Montage) gilt erst dann als erfüllt, wenn ein Mitarbeiter oder ein sachkundiger Beauftragter der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH eine Abnahme schriftlich mit Angabe von Datum und Uhrzeit bestätigt hat. Kleinere Sachmängel oder Schäden müssen dabei schriftlich erfasst und gegengezeichnet werden.

(3) Bei absehbaren Lieferverzögerungen ist der Lieferant verpflichtet, Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerung in Kenntnis zu setzen.

(4) Bei Nichterfüllung innerhalb der vereinbarten Lieferzeit von Lieferungen und Leistungen oder Verzug, hat Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH das Recht auf Rücktritt und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Absatz 3 bleiben unberührt.

(5) Außer bei Eintritt höherer Gewalt kann Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der vom Verzug betroffenen Auftragssumme pro Arbeitstag des Lieferverzuges, maximal jedoch 10 % des Gesamtauftragswertes, mit sofortiger Fälligstellung verlangen. Sollte ein weiterer Verzugsschaden aufgrund des Verschuldens des Lieferanten entstehen, wird die Vertragsstrafe auf den insgesamt geltend gemachten Verzugsschaden angerechnet.

(6) Für finanzielle Schäden, die der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH durch die Anmietung von Arbeitsgeräten, wie z. B. Hebebühnen, Lastenkräne oder Ähnliches, entstehen, die aufgrund des Lieferverzuges nicht eingesetzt werden können, haftet der Lieferant vollumfänglich.

(7) Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche und Vertragsstrafen aus der verspäteten Lieferung oder Leistung.

(8) Der Gefahrenübergang bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage erfolgt mit der schriftlichen Abnahme durch die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH, auch durch zufälligen Untergang, Beschädigung oder Fremdverschulden durch Dritte. Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage erfolgt der Gefahrenübergang mit Annahme der Ware durch einen berechtigten Vertreter der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH.

Bei Rücksendungen der Ware an den Lieferanten wegen von ihm zu vertretenden Mängeln oder anderen Fehlern erfolgt die Rücksendung an den Lieferanten auf seine Gefahr.

(9) Der Lieferant verpflichtet sich zum Abschluss einer entsprechenden Transportversicherung, um bei etwaigen Transportschäden die Forderungen gegen die Transportversicherung unverzüglich an Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH abzutreten.

§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Es besteht eine Preisbindung für den in der Bestellung ausgewiesenen Preis. Alle Preise unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern es sich nicht um ein ausländisches Unternehmen mit entsprechender Ust-ID handelt oder ein Unternehmen, das nach §19 UstG handelt. 

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort, einschließlich aller etwaiger Nebenkosten, außer die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH beauftrag einen Dritten für Fracht und Transport zum Bestimmungsort.

(3) Rechnungen sind in schriftlicher oder elektronischer Form unter Angabe der Rechnungsnummer, Bestellnummer und dem Datum der Leistungserbringung, sowie die in der Bestellung angegebenen Mengen und Einzelpreise und ausgewiesener gesetzlicher MwSt. an Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH zu übermitteln. Eine Zahlung kann nur unter diesen Voraussetzungen erfolgen. Für daraus entstehende Zahlungsverzögerungen übernimmt die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH keinerlei Haftung für Verzugszinsen oder Mahngebühren.

(4) Zahlungen erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.

Die Frist gilt ab Fälligkeit der Forderung und Eingang sowohl der Ware bzw. Erbringung der Leistung und der ordnungsgemäß gestellten Rechnung nach §4 Abs. (3). Bei Lieferungen, die vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgen, beginnt die Fälligkeit der Zahlung mit dem vereinbarten Liefertermin.

(5) Der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bei Nichterfüllung des Vertrages in gesetzlichem Umfang zu. Beim Lieferanten geltend gemachte Ansprüche aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen berechtigen die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH, fällige Zahlungen bis zur vollständigen mangelfreien Erfüllung zurückzuhalten.

(6) Nur rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen berechtigen den Lieferanten zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

§ 5 Personaleinsatz durch den Lieferanten

Der Lieferant verpflichtet sich:

(1) seine Lieferungen und Leistungen mit eigenem Personal, die eine gültige Arbeitserlaubnis der Bundesrepublik Deutschland besitzen, und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, auszuführen.

(2) die Mitarbeiter über die Arbeitsschutzrichtlinien und die Auflagen zum Jugendarbeitsschutzgesetz unterwiesen zu haben und alle in diesem Zusammenhang stehenden behördlichen oder gesetzlichen Auflagen einzuhalten.

(3) zur regelmäßigen Kontrolle der Einhaltung der in Abs. (2) genannten Auflagen.

(4) seinen Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG zu bezahlen und auf Verlangen dies entsprechend nachzuweisen.

(5) auch von ihm beauftragte Subunternehmer zur Bezahlung nach MiLoG zu verpflichten.

(6) die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH von allen Ansprüchen Dritter bzgl. seiner Verpflichtung aus Abs. (4) freizustellen und vollumfänglich die Haftung auch für evtl. beauftragte Subunternehmer zu übernehmen.

(7) nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH Lieferungen bzw. Leistungen ganz oder auch teilweise an Subunternehmer zu vergeben. Im Falle der Zustimmung durch Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH müssen die Subunternehmer schriftlich zur Geheimhaltung und zum Datenschutz verpflichtet werden. Die Zustimmung von Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH begründet keinerlei Rechtsanspruch des Subunternehmers.

(8) die Haftung für Subunternehmer für deren Verschulden wie für sein eigenes Verschulden zu übernehmen.

(9) seine Mitarbeiter oder Subunternehmer, die in Erfüllung des Liefervertrages Arbeiten innerhalb des Geländes der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH ausführen, zu informieren, dass sie den Bestimmungen der Betriebsordnung der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH unterworfen sind und die für das Betreten der Räumlichkeiten bestehenden Vorschriften einzuhalten sind.

(10) zur alleinigen Haftung für Schäden an seinem Material oder Werkzeugen, die seine Mitarbeiter auf dem Gelände der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH einsetzen, es sei denn, es handelt sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden oder Schäden durch Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.

(11) zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Arbeiten auf fremden Grundstücken abdeckt. Auf Verlangen hat der Lieferant diese Versicherung vor oder innerhalb des Leistungszeitraums nachzuweisen.

§ 6 Gewährleistung – Reklamation – Garantie

(1) Die Lieferung hat ohne Sach- und Rechtsmängel sowie den aktuellen, gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechend zu erfolgen. Bei Vorliegen eines Mangels stehen der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Mängel der Lieferung zeigen wir bei dem Lieferanten unverzüglich nach Feststellung an. Der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH stehen in diesem Falle sowohl die Kaufpreisminderung als auch der Rücktritt vom Vertrag zu.

(2) Bei nicht ordnungsgemäß erfüllter Lieferung oder Leistung, insbesondere im Falle von Sach- oder Rechtsmängel, gewährt Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH dem Lieferanten eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Frist ist abhängig von der Dringlichkeit. Bei Unzumutbarkeit z. B. durch evtl. ausgehender Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt von weiterem Schaden bedarf es keiner Fristsetzung. Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH ist berechtigt einen Mangel oder Schaden selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH wird in diesem Falle den Lieferanten unverzüglich, wenn möglich vorher, unterrichten.

(3) Für zugesicherte Eigenschaften oder Beschaffenheiten übernimmt der Lieferant die volle Gewährleistung.

(4) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für alle Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten.

(5) Die Kontrolle für Lieferungen erfolgt soweit möglich bei der Anlieferung. Mängel oder Beschädigungen werden unverzüglich nach Kenntnis dem Lieferanten mitgeteilt. Als unverzüglich und rechtzeitig gilt die Mängelrüge, wenn sie innerhalb von 7 Arbeitstagen seit Eingang der Ware gegenüber dem Lieferanten erfolgt. Die Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt.

(6) Bei unvollständiger Lieferung von auftragsmäßig zusammenhängenden Produkten oder Dienstleistungen ist die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH berechtigt, vom gesamten Auftrag zurückzutreten, oder einen Deckungskauf zu Lasten des Lieferanten vorzunehmen, wenn der Lieferant nicht garantiert, dass die Nachlieferung der fehlenden Menge oder die Erbringung der fehlenden Leistung unverzüglich bzw. innerhalb einer angemessen Frist erfolgt. Die Angemessenheit einer Frist ergibt sich aus dem geplanten Einsatz und der Notwendigkeit der bestellten Ware oder Leistung.

(7) Dem Lieferanten entstehende Kosten im Falle einer Nachbesserung (einschließlich eventueller Einsatzkosten wie z. B. für Hebebühnen, Kräne, Hubsteiger oder Ähnliches) trägt der Lieferant, wenn sich herausstellt, dass ein Mangel vorlag. Auf eine bauseitige Gestellung von notwendigen Arbeitsgeräten hat der Lieferant keinen Anspruch.

§ 7 Produkthaftung

Für den Fall, dass wir nach dem ProdHaftG oder aus sonstiger verschuldensunabhängiger Haftung in Anspruch genommen werden, kann die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH vom Lieferanten die Freistellung von jeglicher Haftung verlangen, wenn der Schaden durch einen Fehler der von ihm gelieferten Ware verursacht worden ist. Dies gilt auch im Falle einer dem Verhältnis entsprechenden Mitverursachung. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Aufwendungen und Kosten, die uns und unseren Kunden entstanden sind, zu tragen. Dies gilt einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Verletzung gewerblicher Schutzrechte

Der Lieferant garantiert, dass die Lieferung und / oder Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Der Lieferant stellt die Blaue Werbetechnik GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Lieferanten beruhen. Alle Kosten, die zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Lieferant.

§ 9 Unterlagen, Geheimhaltung, Nutzungsrechte, Datenschutz

(1) Der Lieferant ist Dritten gegenüber zur Geheimhaltung der ihm durch die Ausführung der Bestellung bekannt gewordenen Betriebsangelegenheiten verpflichtet. Die übermittelten Informationen und Daten sind vom Lieferanten nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

(2) Modelle, Muster, Zeichnungen, Daten, Entwürfe, Pläne und sonstige Unterlagen, die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH dem Lieferanten zur Verfügung stellt, verbleiben im Eigentum der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH und sind auf jederzeitiges Verlangen zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Lieferanten wird ausgeschlossen. Der Lieferant hat die Urheberrechte zu beachten.

(3) Der Lieferant räumt der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH das zeitlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen Plänen, Zeichnungen, Grafiken, Berechnungen und sonstigen Unterlagen ein, die der Lieferant im Auftrag der Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH erstellt, entwickelt oder entwirft, oder von Seiten Dritter hat anfertigen lassen, in allen bekannten Medienformen einschließlich elektronischer Medien, Internet und Onlinemedien, auf allen Bild-, Ton- und Datenträgern, zu den vertraglichen vereinbarten oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Zwecken.

(4) Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutz Grundverordnung, im Umgang mit personenbezogenen Daten und diese ausschließlich für die Vertragserfüllung zu erheben, zu verarbeiten oder zu speichern.

Personenbezogene Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung des Lieferanten hierzu besteht.

(5) Der Auftragnehmer darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers oder soweit dies für die Vertragsausführung unumgänglich ist, auf die bestehende Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber hinweisen.

(6) Die in § 9 Abs. (1-5) genannten Rechte und Pflichten gelten ausdrücklich auch über die Beendigung des Geschäftsverhältnisses hinaus.

§ 10 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Salvatorische Klausel

(1) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH in 47803 Krefeld.

(2) Ist der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, dann gilt: Gerichtsstand – auch internationaler – für Streitigkeiten aller Art, auch Wechselklagen, ist der Ort des für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständigen deutschen Gerichtes. Die Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH ist auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Gegenüber anderen Lieferanten bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(4) Sollte eine Bestimmung in diesen AEB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Der Besteller verpflichtet sich, sich gemeinsam mit Blaue Erdbeere Werbetechnik GmbH auf eine Ersatzbestimmung zu einigen, die wirksam, durchsetzbar und für den Zweck des Auftrages und zum Schutz der beidseitigen Interessen geeignet ist. § 139 BGB findet keine Anwendung.